Bauberatung und Bauüberwachung
Bauherren müssen sich auf die Sachkunde der von ihnen beauftragten Planer und Handwerksbetriebe verlassen können. Auch beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses bei einem Bauträger können böse Überraschungen entstehen, wenn Probleme nicht erkannt, nicht angesprochen bzw. nicht schriftlich geklärt werden. Da Bauen ein komplexer Vorgang ist, kommt es immer wieder zu Missverständnissen oder unterschiedlichen Vorstellungen über Art und Umfang einer planerischen oder baulichen Leistung. Ärger und zusätzliche Ausgaben können verhindert werden, wenn von Anfang an klar umrissene Leistungen definiert sind und diese auch mit einer den Bauablauf begleitenden Qualitätssicherung überwacht werden. Auch bei energetischen Modernisierungen ist eine Qualitätsüberwachung sinnvoll.
Der Verband privater Bauherren (VPB) hat knapp 6000 Energieausweise von schlüsselfertigen Neubauten untersucht und dabei festgestellt, dass fast 60% teilweise gravierende Rechenfehler haben. Etwa 40% der Energieausweise im Neubau entsprechen nicht den Vorschriften der EnEv. Etwa 53% der Gebäude, die durch öffentliche Zuschüsse und Kredite gefördert werden, erfüllen nicht die Förderbedingungen, da die in Rechnung gestellten Materialien auf der Baustelle gar nicht verwendet wurden. Bereits ausbezahlte Zuschüsse oder Kredite müssen dann zurückgezahlt werden.
Bei alten Stahlbetonbauteilen entstehen durch Karbonatisierung der Betonüberdeckung Abplatzungen, deren Ursache auftreibender Rost ist. Betoninstandsetzungsarbeiten (SIVV) nach den Regelwerken ZTV–ING und der DAfStb-Richtlinie SIB verlängern die Lebensdauer solcher Bauteile wesentlich und werden von mir geplant und überwacht.
Weiterführende Links:
www.dafstb.de
www.bauphysik.de
Generell sind auf allen Baustellen die Sicherheitsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Der Gesetzgeber hat die Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) erlassen, die bei Baustellen, die länger als 30 Tage dauern und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, anzuwenden ist. In diesen Fällen muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) eingesetzt werden.
Weiterführende Links:
www.bgbau.de