Energieausweise (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Neben Neubauten, die ohnehin den Anforderungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen müssen, haben Kauf-, Pacht- und Mietinteressenten eines Wohnhauses oder einer Wohnung seit dem 1. Juli 2008 ein Anrecht darauf, einen Energieausweis des betreffenden Wohngebäudes vorgelegt zu bekommen. Im ersten Schritt betraf dies alle Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden. Ab Januar 2009 müssen auch alle anderen Gebäude bei Neuvermietung oder Verkauf über dieses Dokument verfügen. Alle öffentlichen Nichtwohngebäude mit Publikumsverkehr und mehr als 1000 qm Nutzfläche müssen ab 1. Juli 2009 — unabhängig von Verkauf oder Vermietung — das Zertifikat gut sichtbar aushängen.
Der Energieausweis — egal ob auf Verbrauch basierend oder bedarfsberechnet — ist 10 Jahre lang gültig. Abweichend von den Wohngebäuden werden die Nichtwohngebäude nach der DIN V 18599 in Zusammenhang mit der DIN V 4108–6 und der DIN 4701–10 und 12 berechnet. Der Gesetzgeber plant künftig alle Gebäude über die DIN V 18599 bewerten zu lassen, da diese auch Beleuchtung und Klimatisierung eines Gebäudes berücksichtigt.
Beispielzertifikate (Quelle dena/BMVBS) als PDF-Dokument:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Weiterführende Links:
www.dena-energieausweis.de