Schadensgutachten
Bauschadensfeststellungen und Gutachten werden notwendig, wenn Gebäudeschäden entstanden oder Leistungen mangelhaft sind. Oft sind die Ansichten zwischen Bauherrn und ausführender Firma, wann eine Sache mangelhaft ist, unterschiedlich.
Neben gerichtlichen Gutachten im selbstständigen Beweisverfahren können spezielle Privatgutachten (Feststellung und Dokumentation von Bautenständen, Baumängeln und Baufertigstellungen, Versicherungsgutachten, Beratungsgutachten und Schiedsgutachten) zur Klärung von Sachfragen beitragen. Mit Hilfsmitteln wie Thermografie, Blower-Door-Messung, Leckageortung und Endoskopie können Schadensursachen lokalisiert und dokumentiert werden.
Weiterführende Links:
www.arge-aurnhammer.de